Das BAG hat sich inzwischen mehrfach damit befassen müssen, welche individualvertraglichen Rechtsfolgen der Verstoß gegen das Gebot einer vorübergehenden Überlassung (§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG) zur Folge hat – nämlich richtigerweise keine! Insbesondere wird kein Arbeitsverhältnis zwischen...
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