Bislang ist hoch umstritten, ob sog. Mischbetriebe unter den Anwendungsbereich der Tarifverträge der Zeitarbeit fallen und in den mit den dort tätigen, teilweise an Kunden überlassenen Arbeitnehmern geschlossenen Arbeitsverträgen durch eine Bezugnahme auf diese in letzter Konsequenz wirksam von...
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